Digitales Berichtsheft
Die Digitalisierung hält auch im Ausbildungsbereich Einzug. Daher ist die Einführung eines digitalen Berichtsheftes ein wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung Zukunft.
Die Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg hat mit dem Anbieter des digitalen Berichtsheftes BLok eine Kooperation geschlossen.
Der Vertrag gilt für die in unseren Innungen eingetragenen, handwerklichen Ausbildungsverträge.
Was ist für Sie als Innungsmitglied zu tun?
- Sie schließen mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Sie erklären Ihre Teilnahme mittels Anmeldeformular.
- Den Vertrag (bitte zweifach ausgedruckt und unterzeichnet) sowie die Erklärung senden Sie an:
Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg
Herrn Olaf Fackler
Cläre-Prem-Straße 1, 54292 Trier
- Schließlich erhalten Sie einen Registrierungslink, mit dem Sie sich im BLok-Portal online einloggen können.
FIRST STEPS
Vorbereitung und Einrichtung
STEP 1 | STEP 2 | STEP 3 |
Für die ab dem 01.10.2017 geschlossenen Ausbildungsverträge besteht die Möglichkeit, die Form der Berichtsheftführung auf digital umzustellen. Dazu ist ein Änderungantrag an die Handwerkskammer Trier zu richten.
WICHTIG: Zur Prüfung muss die komplette Ausbildungszeit dokumentiert sein! Einen Vordruck finden Sie hier:
ÄNDERUNGSMITTEILUNG
In einigen Betrieben besteht für die Überwachung des Berichtsheftes ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dieses bedarf einer individuellen Beratung.
Weitere Infos finden Sie unter: BLok - Das Online-Berichtsheft